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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 26. Juni 2025

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der GreenPower Brightway, Hauptstraße 127, 10115 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über Renovierungs-, Sanierungs- und Handwerksleistungen.

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

(3) Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem geschlossenen Vertrag.

(2) Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Form.

(3) Zusätzliche Leistungen, die vom ursprünglichen Auftrag abweichen, werden gesondert berechnet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über 1.000 Euro kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 40% der Auftragssumme verlangt werden.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 5 Ausführungsfristen

(1) Vereinbarte Fristen beginnen erst mit vollständiger Auftragsklärung und nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

(2) Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

(3) Höhere Gewalt, unvorhersehbare Hindernisse und andere außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegende Umstände verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Baustelle rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und für die erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser) zu sorgen.

(2) Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.

(3) Wertgegenstände und empfindliche Gegenstände sind vom Auftraggeber zu entfernen oder zu schützen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Für die erbrachten Werk- und Arbeitsleistungen leistet der Auftragnehmer Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Abnahme der Leistung.

(3) Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Erst nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Abnahme, schriftlich zu rügen.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht vertragswesentliche Pflichten verletzt werden.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die vom Auftragnehmer eingebauten Materialien und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zurückzunehmen.

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden Datenschutzgesetzen.

§ 12 Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit bis zur Vollendung des Werks kündigen.

(2) Bei Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

(3) Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

§ 14 Alternative Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Kontakt

GreenPower Brightway
Hauptstraße 127
10115 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]
Website: www.greenpower-brightway.com
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